Mietbedingungen
§ 1 Mietvertrag
Der
Mietvertrag bestätigt das Mietverhältnis zwischen dem Mieter und
Karen Schröder-Berg, Bodernevej 13, DK-3720 Aakirkeby als
Vermieter.
Das Mietverhältnis umfasst das
Ferienhaus „Løkker 13“ mit den im Webangebot genannten
Spezifikationen. Die gezeigten Abbildungen können ähnlich
sein.
An- und Abreise: Sofern nichts anderes vereinbart
ist, steht dem Mieter das Haus am Anreisetag ab 15 Uhr und am
Abreisetag bis 10 Uhr zur Verfügung.
Absprachen
zwischen dem Mieter und Vermieter, die diese Mietbedingungen
modifizieren oder aufheben, bedürfen der Schriftform. Etwaige
Änderungen bewirken nicht, dass der Mietvertrag – teilweise oder
in seiner Gesamtheit – unwirksam wird.
§ 2 Nutzung des Mietobjektes
Die Nutzung des Mietobjektes durch mehr Personen als im Mietvertrag vereinbart ist nicht zulässig. Die Unterbringung von Haustieren ist nur nach Absprache gestattet.
§ 3 Reinigung / Verantwortlichkeit / Versicherung
Der
Mieter ist vertraglich verpflichtet, das Mietobjekt während der
Mietdauer grundsätzlich sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zu
halten und am Ende der Mietperiode in aufgeräumtem und gereinigtem
Zustand zu übergeben. Wurde nach Ermessen des Vermieters keine oder
nur eine unzureichende Endreinigung durchgeführt, wird der Vermieter
diese auf Kosten des Mieters nachträglich nach Aufwand durchführen
lassen. Es ist dem Mieter aus Haftungsgründen nicht gestattet, seine
o.g. Reinigungsverpflichtung auf Dritte zu übertragen.
Der
Mieter ist während der Mietperiode für das Mietobjekt
einschließlich gesamtem Inventar verantwortlich. Sollte es zu
Schäden durch den Mieter kommen, so ist der Mieter verpflichtet, den
Vermieter umgehend davon zu unterrichten. Etwaige vom Mieter zu
verantwortende Schäden, die bis zur Abreise nicht mitgeteilt wurden,
werden auf Kosten des Mieters nachträglich behoben. Schäden, die
während der Mietperiode auftreten, werden seitens des Vermieters
schnellstmöglich behoben und sind vor der Abreise durch den Mieter
zu regulieren. Seitens des Vermieters ist keine Versicherung
abgeschlossen, die dem Mieter oder dessen Habe während der
Mietperiode Versicherungsschutz gewährt.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Nach
Vertragsabschluss übersendet der Vermieter den Mietvertrag an den
Mieter. Umgehend nach Erhalt des Mietvertrages wird eine Anzahlung in
Höhe von 25% des Mietbetrages fällig. Der Restbetrag plus einer
Kautionszahlung ist bis spätestens 60 Tage vor Mietbeginn zu
entrichten. Bei Vertragsabschluss zu einem Zeitpunkt mit weniger als
60 Tagen vor Mietbeginn, ist der Mietbetrag zzgl. Kaution sofort bei
Erhalt des Mietvertrages zur Zahlung fällig.
Sofern der
Mietbetrag nicht rechtzeitig eingezahlt wird, ist der Vermieter
berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Alle
Preise verstehen sich exklusive der Kosten für Strom, Heizung,
Wasser. Diese Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 5 Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in Höhe von 300€ zu erheben, die zusammen mit dem Restbetrag der vereinbarten Miete zur Zahlung fällig wird. Die Kaution, die als Sicherheit für die Pflichten des Mieters dient, wird spätestens zwei Wochen nach Abreise zurückgezahlt, eine zufriedenstellende Kontrolle des Mietobjektes durch den Vermieter vorausgesetzt. Die Verbrauchskosten können mit der Kaution verrechnet werden, diese sind bei der Abreise abzurechnen.
§ 6 Reklamationen
Sollten
wider Erwarten Reklamationen im Zusammenhang mit dem Mietobjekt
auftreten, sind diese innerhalb von 48 Stunden nach Einzug in das
Mietobjekt dem Vermieter schriftlich (eMail) mitzuteilen.
Reklamationen im Zusammenhang mit unzureichender Reinigung des
Mietobjektes sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Widrigenfalls übernimmt der Mieter die Haftung für evtl. Fehler und
Mängel – siehe auch § 3.
Der Vermieter haftet nicht für
eventuelle Belästigung durch Insekten oder ähnliches (Wespen,
Ameisen, Spinnen, Ohrenkriecher, Mäuse usw.) oder unvorhersehbar
entstandene Schäden wie Bruch an Elektro- und Wasserinstallationen,
Rohrschäden, verstopfte Abflüsse usw. Der Vermieter wird sich
allerdings im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, schnellstmöglich
für Abhilfe zu sorgen.
Etwaiger Betriebsausfall von Radio,
Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, WLAN usw. berechtigt nicht zur
Mietpreisminderung.
§ 7 Stornierung / Änderung
Im
Falle des Rücktritts vom Vertrage bis 60 Tage vor Mietbeginn sind
Rücktrittsgebühren in Höhe von 25% der Bruttomiete zu entrichten,
mindestens jedoch 70,- Euro. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt
sind 75% der Bruttomiete zu entrichten. Der Vermieter wird im Rahmen
seiner Möglichkeiten sich bemühen, einen Ersatzmieter für diesen
Mietzeitraum zu finden. Im positiven Fall werden dem Mieter die o.g.
Stornierungskosten ganz oder teilweise erstattet.
Änderungen
des Mietvertrages sind bis spätestens 60 Tage vor Mietbeginn
möglich. Spätere kostenfreie Änderungswünsche sind
ausgeschlossen.
§ 8 Krankheitsbedingte Stornierung / Versicherung
Wir empfehlen den Abschluss eines Urlaubsvollschutzpaketes oder ersatzweise eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung.
§ 9 Höhere Gewalt
Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters infolge höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die außerhalb des Einflusses des Vermieters liegen, insbesondere Verkauf des Hauses durch den Makler, fristlos gekündigt werden.
§ 10 Gerichtsstand
Für alle evtl. Streitfälle zwischen dem Vermieter und dem Mieter ist der Gerichtsstand ein dänisches Amtsgericht.